Europawahlen 2024 – Wie kann ich wählen?

Wir haben für Euch eine Sammlung von Links zusammengestellt, in der die wichtigsten Informationen zur Europawahl zu finden sind:

Europawahlen in leichter Sprache erklärt: https://elections.europa.eu/de/easy-to-read/

Wer darf wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).
Wie kann ich mich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen? (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger)

Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland
Für die Europawahl werden Deutsche, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und –bürger, die in Deutschland gemeldet sind, können entweder in ihrem Heimatmitgliedstaat oder in Deutschland wählen. Möchten sie in Deutschland wählen, müssen sie für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen; für spätere Wahlen sind sie dann automatisch registriert. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen.

Prozedere für EU-Staatsbürgerinnen und -bürger: https://elections.europa.eu/de/how-to-vote

Viele weitere Informationen zur Wahl: https://elections.europa.eu/de/